Die Benützung der Tennisanlage ist nur Mitgliedern der Tennissektion TC LUV Graz gestattet. Nichtmitglieder bedürfen für die Benützung der ausdrücklichen Genehmigung eines
Vorstandsmitgliedes. Eine Platzreservierung für Gastspieler ist nur bis 16h möglich. Die Platzmiete ist an den Platzwart oder in der Kantine unaufgefordert zu entrichten.
Die Benützung der Plätze ist nur in Tennis- oder Trainingsbekleidung sowie mit Tennisschuhen erlaubt.
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart in Absprache mit einem Vorstandsmitglied.
Die Spieler sind verpflichtet, den Platz nach ihrer Spielzeit abzuziehen.
Weiters sind Tätigkeiten, die dem Spielbetrieb dienlich sind, wie z.B. das Spritzen des Platzes und das Abziehen der Linien durch das Mitglied unbedingt
erwünscht!
Die Anlage, Kabinen und Duschen sind sauber zu halten.
Eintragungsordnung
Die Mitglieder sind berechtigt, wöchentlich bis zu drei Stunden (wobei in den eingetragenen Stunden auch die Partner aufscheinen müssen) im vorhinein mittels Online-Reservierungstool zu reservieren (Jugendliche bis 18.00)
Sind Plätze frei, so kann das wöchentliche 3-Stundenausmaß - jedoch ohne Eintragung – beliebig überschritten werden. Bei Bedarf ist der Platz allerdings nach 1 Stunde zu räumen.
Wochentags zwischen 16:00 und 20:00 Uhr sowie ganztags an den Wochenenden ist keine Reservierung mit Gastspielern möglich!
NEU: Werktags dürfen von 17.00 bis 20.00 Uhr für Einzelspiele auch Doppelstunden reserviert werden.
NEU: Es darf auch am selben Tag eingetragen werden.
Ordnungsmaßnahmen
Der Platzwart ist verpflichtet, sich von der Spielberechtigung der Spieler zu überzeugen und nötigenfalls Nichtberechtigte vom Platz zu weisen.
Die Sektionsleitung behält sich vor, Übertretungen gegen die Spiel- und Platzordnung entsprechend zu ahnden.